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Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 02.12.2025
Die Stadt Beeskow setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.beeskow.de veröffentlichten Website der Stadt Beeskow.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des inter nationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüf baren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Stadt Beeskow ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Ein Beauftragter für Barrierefreiheit wurde ernannt.
- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 vereinbar. Es bestehen Unvereinbarkeiten und Mängel, insbesondere in Bereichen von Nicht-Text-Inhalten, Info und Beziehungen sowie der Syntaxanalyse.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei Bildern und Bedienelementen → Probleme bei der Wahrnehmbarkeit für Screenreader.
- Unzureichender Farb- und Kontrastgebrauch → Texte oder Bedienelemente sind nicht ausreichend kontrastreich.
- Fehlerhafte oder unlogische Fokusreihenfolge / Tastaturnavigation → Bedienbarkeit für Menschen, die Tastatur oder Screenreader nutzen, eingeschränkt.
- Unzureichende Strukturierung (z. B. Überschriften, Labels) → Verständlichkeit und Navigation erschwert.
- Fehlende programmatische Angaben (Name, Rolle, Wert) bei Bedienelementen → Beeinträchtigt Kompatibilität mit Hilfstechnologien / Robustheit.
- PDF-Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei (fehlende Struktur, keine Alternativtexte, unzureichende PDF/UA-Konformität).
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
Bewertungsmethoden
Die Stadt Beeskow hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
- Externe Bewertung: Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Stadt Beeskow
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Telefon: 03366 422-0
E-Mail: rathaus@beeskow.de
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wen den. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
– Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-5048
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Stadt Beeskow
Robert Czaplinski
Bürgermeister