Fund

  • Volltext

    Für die Bearbeitung von Fundangelegenheiten ist das Ordnungsamt der Stadt Beeskow in der Funktion des Fundbüros für die im Amtsgebiet aufgefundenen Sachen zuständig. 

    Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies unverzüglich mittels Fundanzeige anzuzeigen. 

    Nähere Information und Online-Funktionen finden Sie hier.


  • Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 965 bis 974 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Brandenburgische Ausführungsbestimmungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB)
    • Fundwesenzuständigkeitsverordnung
  • Fristen

    Sofern Sie Ihre Rechte an einer oder mehreren Fundsachen geltend machen möchten, ist dies innerhalb der Meldefrist von sechs Monaten 

  • Formulare/Schriftformerfordernis


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

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  • Kontrastmodus

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  • Farben umkehren

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    control
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    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    8

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    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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