Urkunde aus Personenstandsregistern

  • Volltext

    Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden. Ihnen liegt z. B. Ihre Geburtsurkunde nicht vor oder Sie benötigen einen beglaubigten Registerauszug zur Anmeldung Ihrer Eheschließung? Dann können Sie diese Urkunden beantragen.


    Das Standesamt Beeskow stellt diese Urkunden dann aus, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall im Standesamtsbezirk ereignet hat oder nachbeurkundet wurde und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher durch das Standesamt noch nicht abgelaufen ist. 


    Es gelten folgende Fristen:

    • Geburtenregister: 110 Jahre
    • Eheregister: 80 Jahre
    • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
    • Sterberegister: 30 Jahre


    Informationen zu älteren Standesamtsregistern erhalten Sie beim Stadtarchiv oder Kreisarchiv.


    Diese Urkunden können wir für Sie ausstellen:

    • aus allen Registern beglaubigte Registerausdrucke (z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung)
    • Geburtsurkunden (auch mehrsprachig)
    • Sterbeurkunden (auch mehrsprachig)
    • Eheurkunden (auch mehrsprachig)
    • Lebenspartnerschaftsurkunden


    Sie wünschen eine Auskunft zu Ihrer Geburtszeit? Dann beantragen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antrag (mit Angaben zum registerführenden Standesamt und Registernummer)
    • Personalausweis, Pass oder eID 
    • bei Beantragung durch Vertreter(in): schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID
    • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
  • Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke und Urkunden können daher nur ausgestellt werden


    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht


    sowie deren


    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.


    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).


    Damit Personenstandsurkunden nicht in die falschen Hände geraten ist eine daten- und personenstandsrechtliche Absicherung der Legitimität der Urkundenanforderung notwendig. Hierfür benötigt das Standesamt in jedem Fall mindestens eine Ausweiskopie der anfordernden Person. 

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12. der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK). Es entstehen Kosten in Höhe von mindestens 17 Euro.

    Hinweis:

    Für die zügige Bearbeitung werden Angaben zum registerführenden Standesamt sowie die Registernummer benötigt. Sollten diese Angaben nicht gemacht sein, werden Suchgebühren in Höhe von 14 Euro je begonnene Viertelstunde erhoben.

  • Verfahrensablauf

    Füllen Sie das unten zur Verfügung gestellte Formular zur Urkundenanforderung aus und senden Sie dieses mit dem Nachweis Ihrer Legitimation (siehe Voraussetzungen) an standesamt@beeskow.de. Ein formloser Antrag per E-Mail oder Post sowie eine persönliche Beantragung ist ebenso möglich. 

    In Ehesachen (Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde etc.) ist die Beantragung hier bereits online möglich.

    Nach Antragseingang erhalten Sie einen Gebührenvorschussbescheid, nach dessen Ausgleich die Zusendung der beantragten Urkunde auf dem Postweg erfolgt. 

  • Bearbeitungsdauer

    Aufgrund einer Vielzahl an Urkundenanforderungen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. In der Regel sollte Ihre Urkundenanforderung nach vier Wochen abgeschlossen sein. 

  • Formulare/Schriftformerfordernis

  • Zuständige Stelle

    Standesamt Beeskow

    Berliner Straße 30

    15848 Beeskow


    standesamt@beeskow.de 

    Tel. 03366/422 - 45, -48, -47