Veranstaltungen
Volltext
Feste feiern wie sie fallen - ganz so einfach geht es leider nicht.
Bei der Planung einer öffentlichen oder privaten Veranstaltung gilt es einige Punkte zu beachten, insbesondere wenn
- Tongeräte zum Einsatz kommen sollen und/ oder
- die Nachtruhe gestört werden könnte und/ oder
- Getränke ausschenkt oder zubereitete Speisen verabreicht
werden. In der Regel sind entsprechende Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse notwendig, deren Beantragungen unbedingt rechtzeitig bei der Planung der Veranstaltung berücksichtigt werden sollten.
Auf Ihren Weg hin zu einer gelungenen Veranstaltungen möchten wir Sie bestmöglich unterstützen und stellen Ihnen zu den nachfolgend verlinkten Leistungen Informationen und Antragsmöglichkeiten vor:
- Tongeräte
- Nachtruhe
- Abbrennen Feuer (demnächst verfügbar)
- Feuerwerk (demnächst verfügbar)
- Getränke/ Speisen
- Tombola, Lotterien (demnächst verfügbar)
Die ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Veranstaltung steht vor allem auch in Ihrem Interesse. Als Veranstalter tragen Sie die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, Teilnehmenden, Mitarbeitenden sowie der Nachbarschaft. Der zu beachtende Jugendschutz und die Lebensmittelüberwachung sind hierbei nur zwei Elemente, die dem Schutzgedanken der Gesetze Rechnung tragen.
Die Durchführung einer Veranstaltung ohne notwendige Ausnahmegenehmigungen und/ oder Erlaubnisse stellt ggf. eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen belegt werden. Strafrechtliche Gesichtspunkt bleiben hiervon unberührt.
Beantragen Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig, gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Weitere Informationen z. B. zu Locations finden Sie auch auf unserer Veranstaltungsseite. Für Rückfragen stehen Ihnen darüber hinaus die Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie als Veranstalter unbedingt auch ggf. erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse Dritter.
So ist z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen an die notwendige Anmeldung bei der GEMA zu denken oder bei notwendigen Straßensperrungen rechtzeitig eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Straßenverkehrsamt zu beantragen.