MAERKER Beeskow – Ihre Meldestelle für Sicherheit und Sauberkeit

Mehr Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung in Beeskow – machen Sie mit!

Sie haben ein Schlagloch entdeckt, eine kaputte Parkbank gesehen oder sich über eine wild abgelagerte Matratze geärgert? Dann werden Sie MAERKER-Melder! Mit MAERKER Beeskow können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert Missstände melden und so aktiv zur Verbesserung unserer Stadt beitragen.

Was ist MAERKER?

MAERKER ist das offizielle Online-Portal des Landes Brandenburg, mit dem konkrete Probleme im Stadtgebiet gemeldet werden können. Ob wilde Deponien, beschädigte Verkehrsschilder, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen oder andere Mängel – Ihre Hinweise helfen der Stadtverwaltung, Probleme effizient zu erkennen und zu beseitigen.

Über ein praktisches Ampelsystem sehen Sie jederzeit den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung. Sobald die Verwaltung den Hinweis bearbeitet hat, erhalten Sie eine Rückmeldung – dann steht die Ampel auf Grün.

So funktioniert MAERKER Beeskow

  • Hinweis eingeben

    Beschreiben Sie das Problem möglichst genau: - Ort / Straße angeben - Kategorie auswählen (z. B. Müll, öffentliches Grün, Verkehr) - Optional Foto hochladen   

    Ihre persönlichen Kontaktdaten sind nur für die Verwaltung sichtbar. Hinweise können von der Stadtverwaltung inhaltlich bearbeitet, anonymisiert oder teilweise nicht freigegeben werden.

  • Rückantwort von der Verwaltung

    Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie Benachrichtigungen über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung. Direkt im Portal können Sie jederzeit über die Status-Zeile Ihres Hinweises neben der Ampel den Bearbeitungsstand verfolgen.

  • Aber bitte mit Stil

    Wir legen Wert auf sachlichen Stil und einen freundlichen Ton. So bleiben Hinweise für alle Beteiligten klar verständlich und effektiv.

Layout 5

WICHTIG

MAERKER ist nicht geeignet für: 

  • Akute Gefahren-Situationen 
    • sofort die Polizei (Notruf 110) oder Feuerwehr/Rettungsdienst (Notruf 112) kontaktieren
  • Erstattung von Anzeigen bei der Polizei