Ordnungsamt

Update zur Geflügelpest im Landkreis Oder-Spree


Lage entspannt sich – Landkreis hebt Aufstallung in Teilen des Kreisgebiets auf

Die aktuelle Lage zur Geflügelpest im Landkreis zeigt eine deutlich positive Entwicklung. In den vergangenen Wochen ist die Zahl der gemeldeten Wildvogelfunde mit bestätigten Virusnachweisen kontinuierlich zurückgegangen. Zwar werden weiterhin vereinzelt Fälle registriert, jedoch weist das Gesamtgeschehen auf eine abnehmende Gefahr für die Ausbreitung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände hin. Das Veterinäramt des Landkreises bewertet die Situation fortlaufend anhand der gemeldeten Funde, Laborergebnisse und Lageberichte anderer Behörden. Die Datenlage erlaubt es nun, erste Erleichterungen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Teilen des Kreisgebiets umzusetzen.

Zum Schutz der Geflügelhaltungen gilt in Gemeinden mit einer Geflügeldichte von mehr als 100 Tieren pro Quadratkilometer weiterhin die Aufstallungspflicht. Diese Maßnahme soll verhindern, dass in Regionen mit besonders vielen Tierhaltungen ein mögliches Infektionsgeschehen rasch um sich greifen kann. Die betroffenen Gemeinden sind in der Karte der Anlage zur aktuellen Allgemeinverfügung klar gekennzeichnet. Für diese Gebiete wird die Aufstallungspflicht zunächst bis auf Widerruf aufrechterhalten. Die Entscheidung basiert auf fachlichen Einschätzungen des Veterinäramtes sowie der Empfehlung übergeordneter Behörden.

In allen übrigen Gemeinden des Landkreises kann Geflügel ab Sonntag, den 30. November 2025, wieder im Freiland gehalten werden. Der Landkreis weist zugleich darauf hin, dass die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin oberste Priorität hat, um eine erneute Einschleppung des Virus zu verhindern.

Aus Vorsorgegründen bleibt das Verbot von Geflügelausstellungen unverändert bestehen. Durch diese Maßnahme sollen zusätzliche Übertragungswege weiterhin ausgeschlossen werden.

Das Veterinäramt des Landkreises beobachtet das Infektionsgeschehen weiterhin engmaschig. Ziel ist es, frühzeitig reagieren zu können und die Schutzmaßnahmen dem aktuellen Stand der epidemiologischen Lage anzupassen.

Der Landkreis spricht allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern seinen Dank aus. Die konsequente Umsetzung der Aufstallungspflicht und der Biosicherheitsmaßnahmen hat wesentlich zur Stabilisierung der Lage beigetragen. Der Landkreis bittet weiterhin um Unterstützung und Aufmerksamkeit für die geltenden Schutzvorgaben.

Medienmitteilung aus dem Landratsamt, 27.11.2025

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