Lobbyregister der Stadtverordneten

Lobbyregister der Stadtverordneten

Mehr Transparenz für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger

Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow hat beschlossen, ein Lobbyregister einzuführen. Damit geht die Stadt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im politischen Handeln und schafft eine neue Grundlage für Vertrauen zwischen Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

Was ist das Lobbyregister?

Im Lobbyregister werden künftig wirtschaftliche Verbindungen zwischen Stadtverordneten und der Stadt Beeskow sowie stadteigenen Unternehmen veröffentlicht. Dazu gehören zum Beispiel Geschäftsbeziehungen zur Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH oder zu anderen kommunalen Einrichtungen.

Ziel ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar darzustellen, ob und in welchem Umfang Stadtverordnete wirtschaftliche Leistungen von der Stadt oder ihren Unternehmen erhalten haben. So soll deutlich werden, wo mögliche Interessenkonflikte bestehen könnten – und wie verantwortungsvoll damit umgegangen wird.

Welche Informationen werden offengelegt?

Die Stadtverordneten geben einmal jährlich – freiwillig – Auskunft darüber,

  • ob sie Aufträge oder Vergaben durch die Stadt oder deren Unternehmen erhalten haben,
  • ob vertragliche Beziehungen bestehen, etwa im Rahmen von
    • Grundstücksgeschäften,
    • Planungsleistungen,
    • Beratungsverträgen,
    • Bauleistungen und
    • Dienstleistungen.

Falls solche Verbindungen bestehen, werden im Register Angaben zur Art der Leistung, zum Geltungszeitraum des Geschäfts und zu wirtschaftlich relevanten Rahmendaten (wie z. B. Auftragssummen) veröffentlicht.

Warum wird das Lobbyregister eingeführt?

Die Einführung ist Teil einer neuen Compliance-Richtlinie, mit der die Stadt Beeskow ihr Engagement für transparente und verantwortungsvolle Kommunalpolitik stärkt.
Das Register soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu festigen und politische Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen.

Wie geht es weiter – und ab wann gibt es das Register?

  • Jährlich im Februar werden die Stadtverordneten durch den Bürgermeister an die Abgabe ihrer Erklärungen erinnert.
  • Bis Ende März können die Daten für das vorangegangene Jahr eingereicht werden.
  • Nach Zustimmung der jeweiligen Stadtverordneten werden die Angaben in das öffentliche Lobbyregister eingetragen.
  • Das Register wird direkt hier zugänglich sein.
  • Die Informationen aus vorangegangenen Jahren werden weiterhin einsehbar bleiben. 

Umgang mit Interessenkonflikten

Mit der neuen Richtlinie verpflichten sich die Stadtverordneten außerdem, bei erkennbaren Interessenkonflikten nicht an Beratungen und Abstimmungen zu den betreffenden Themen mitzuwirken – eine Regelung, die bereits in der Kommunalverfassung vorgesehen ist, nun aber nochmals ausdrücklich bekräftigt wird.


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Lobbyregister der Stadtverordneten (2025)

Stadtverordnete/rvertragliche BeziehungArt der LeistungGeltungszeitraumwirtschaftlich relevante Rahmendaten
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