Kraftfahrzeug herrenlos melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge oder nicht fahrtüchtige Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichem Straßenland stehen.

  • Volltext

    Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge sowie nicht fahrtüchtige Fahrzeuge (Autowracks und auch Autoteile zählen hierzu) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Wenn Sie Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln auf öffentlichem Grund stehen sehen, können Sie dies der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).Hierfür ist keine Meldung notwendig.

    Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

    • Fahrzeug
    • Fahrzeughersteller
    • Typ, Farbe des Fahrzeugs
    • Kennzeichen, falls noch vorhanden
    • (präziser) Standort des Fahrzeugs
    • seit wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde
    • Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
    • Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist
    Spezielle Hinweise für - Stadt Beeskow

    Die Feststellung, ob es sich um ein entsprechendes Kraftfahrzeug handelt sowie das Anbringen einer ggf. notwendigen Aufforderung obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde. 

    Helfen Sie mit, unsere Stadt sauber zu halten und melden Sie uns herumstehende Fahrzeuge gerne per E-Mail oder MAERKER

  • Rechtsgrundlage(n)

    Spezielle Hinweise für - Stadt Beeskow
    • Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • Brandenburgisches Straßengesetz
    • Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz
    • Altfahrzeugverordnung
    • Ordnungsbehördengesetz
    • Strafgesetzbuch
  • Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Beeskow

    Das Abstellen von Fahrzeugen ohne gültiges amtliches Kennzeichen auf öffentlichem Straßenland ist mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € bedroht. Das Abstellen eines Abfallfahrzeuges wird mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet, wenn nicht ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Umganges mit gefährlichen Abfällen eingeleitet wird. 

    Darüber hinaus ist von verantwortlichen Personen Kostenersatz für die behördliche Beseitigung, Verwahrung und Verwertung zu tragen. 

  • Typisierung

    6

Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

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    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern