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Wohnungsgeberbescheinigung
Volltext
Ohne die Wohnungsgeberbescheinigung (auch Wohnbestätigung oder Wohnbescheinigung genannt), ist eine Ummeldung als Mieters nicht möglich. Das Dokument dient der Bescheinigung, dass die betreffende Person tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen ist und muss zur An- oder Ummeldung des Wohnsitzes vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Anträge / Formulare
- Wohnungsgeberbescheinigung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Barby
- Frau Kautzstellvertretende Fachbereichsleitung III
- Frau Wodrich