Wohnsitz An-, Um- oder Abmeldung

  • Volltext

    Sie sind gerade umgezogen und möchten Ihren neuen Wohnsitz in der Stadt Beeskow oder deren Ortsteile an-, um- oder abmelden? Dann sind Sie hier richtig.

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden. Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Meldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    In der Stadt Beeskow ist es ab sofort möglich, die Wohnsitzanmeldung online, kostenlos und ohne Behördengang zu erledigen! Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte einfach über Ihr Smartphone. Nähere Informationen und den Zugang finden Sie unter Verfahrensablauf. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland. Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung.

    Alternativ zur elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie sich selbstverständlich auch weiterhin persönlich an das Einwohnermeldeamt der Stadt Beeskow wenden. Das persönliche Erscheinen bleibt darüber hinaus notwendig bei der An-, Um oder Abmeldung eines Zweitwohnsitzes (Nebenwohnsitz) sowie bei Statuswechsel (zum Beispiel Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt).

    Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gern an Ihr Einwohnermeldeamt in Beeskow unter 03366/422 -41/ -42 oder -43.

  • Rechtsgrundlage(n)

    • Bundesmeldegesetz (BMG)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder 
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung und deren Personaldokumente


    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Die Meldung Ihres Wohnsitzes erfolgt kostenlos.

  • Verfahrensablauf

    Für eine erfolgreiche elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie folgende Dinge: 

    • Einen gültigen deutschen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der dazugehörigen PIN.
    • Ein NFC-fähiges Smartphone (oder ein USB-Kartenlesegerät am PC).
    • Die AusweisApp auf Ihrem Gerät installiert.
    • Ein BundID-Nutzerkonto (Servicekonto).
    • Die Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung) Ihres Vermieters als PDF- oder Bilddatei.


    Und so geht es:

    - Dienst aufrufen: Besuchen Sie das zentrale Portal für die Elektronische Wohnsitzanmeldung.
    - Identifizieren: Loggen Sie sich mit Ihrer BundID ein und identifizieren Sie sich sicher über die AusweisApp und Ihren Online-Ausweis.
    - Daten eingeben: Geben Sie Ihre neue Adresse in Beeskow und Ortsteil ein und laden Sie die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
    - Bestätigen: Nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde erhalten Sie eine digitale Meldebescheinigung.
    - Adressaufkleber: Sie erhalten Ihren neuen Adressaufkleber für den Personalausweis/Reisepass sowie ggf. den eID-Aufkleber per Post durch die Bundesdruckerei zugestellt und können die Daten online auf den Chip Ihres Ausweises schreiben.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

  • Weiterführende Informationen

    Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht insofern rechtzeitig nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden.


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